Anwaltskosten: Ihre Beratung und Vertretung im Überblick
Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit
Grundsätzlich rechnen wir unsere Tätigkeit nach dem jeweils aktuellen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Dies bedeutet in Zivilsachen (zu denen auch das Arbeitsrecht und das Familienrecht gehört), dass die anfallenden Gebühren sich an dem Streitwert orientieren, also dem Wert, um den es für Sie geht. In Strafsachen gelten sogenannte Rahmengebühren, diese legen wir in Normalfällen ebenfalls bei unseren Abrechnungen zugrunde. Auch eine Erstberatung kostet maximal 190,- € zzgl. Umsatzsteuer, also 226,10 €. Ob dieser Betrag in voller Höhe anfällt, können Sie mit Ihrem Rechtsanwalt besprechen.
Es können immer Situationen entstehen, in denen eine Orientierung am Streitwert zu einem schiefen Ergebnis kommt. Mehrere Stunden Arbeit in einer Angelegenheit, bei der es um 500,- € geht kann zu einem ebenso schiefen Ergebnis kommen wie eine Stunde Arbeit in einer Angelegenheit, bei der es um 50.000,- € geht. In solchen Situationen kann es auch für Sie sinnvoller sein, eine Vereinbarung zu treffen, in welcher auf Stundenbasis abgerechnet wird. Wir bemühen uns stets, mit Ihnen über anfallende Kosten offen zu kommunizieren. Daher werden wir eine Abrechnung nach Stunden nur vornehmen, wenn wir dies mit Ihnen besprochen haben.